By Matthias Pulte
Das 21. Jahrhundert stellt ganz neue Herausforderungen an die bisher bewährten Systeme der Zusammenarbeit von Staat und Religionsgemeinschaften. Das gilt in besonderer Weise auch auf der Ebene des europäischen Integrationsprozesses.
Das hier vorgelegte Lehr- und Studienbuch richtet sich an alle, die im Überschneidungsbereich von Staat und Religionsgemeinschaften tätig sind oder dies zu tun beabsichtigen. Es geht um die Klärung der Grundfragen dieses Rechtsgebietes auf der foundation der religionsrechtlichen Prämissen und der europäischen und nationalen Rechtsprechung. Religionsfreiheit, Kirchenfinanzierung, Beteiligung der Religionsgemeinschaften am öffentlichen Leben, Theologie und Religionsunterricht im Wettbewerb mit säkularen Sinngebungsunterrichten, die Integration weiterer Religionen in das bestehende und fortzuentwickelnde procedure, die Grundzüge des kirchlichen Dienstes und Arbeitsrechts, das aktuelle Thema des Kirchenasyls sowie weitere Kernfragen werden erläutert und als Hilfestellung zur eigenen Standortbestimmung angeboten. In einem Anhang finden sich alle wichtigen staatlichen und kirchlichen dieses Rechtsgebiet betreffenden Rechtsvorschriften.
Autor:
Matthias Pulte, Dr. phil. habil. Lic. iur. can. Dipl.theol., Professor für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.
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I Concordati del 2000, LibEdVat 2001. 40 Staat und Kirche noch nicht ihren Endpunkt erreicht habe. Gerade die globalen Veränderungen und die theologischen Ausrichtungen des 2. a. 41 In Deutschland sind im 21. Jahrhundert noch die Konkordate mit Brandenburg (2003), Bremen (2003), Hamburg (2005) und Schleswig-Holstein (2009) hinzugekommen. Neben den völkerrechtlich anerkannten Verträgen gibt es aber auch Verträge einzelner Diözesen mit der zuständigen staatlichen Autorität. 42 Diesen Verträgen wird völkerrechtsgleiche Geltung zugesprochen, ebenso wie den Verträgen zwischen den evangelischen Landeskirchen und den zuständigen staatlichen Vertragspartner aus dem Bund oder den Bundesländern.
397-400. 43 Vgl. Peter M. , in: AfKathKR 177 (2008), 411-446, 413. 2 Konkordate – eine katholische Spezialität Das Konkordat ist ein spezieller Staatskirchenvertrag zwischen einem souveränen Staat und der katholischen Kirche. Als nichtstaatliche souveräne Macht genießt ausschließlich der Heilige Stuhl von Rom46 völkerrechtlichen Rang und vertritt in internationalen Beziehungen den Staat der Vatikanstadt und die römisch-katholische Kirche. Es wird einerseits von einem oder mehreren Staaten und andererseits vom Heiligen Stuhl abgeschlossen.
Die Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, Berlin 1987. 397-400. 43 Vgl. Peter M. , in: AfKathKR 177 (2008), 411-446, 413. 2 Konkordate – eine katholische Spezialität Das Konkordat ist ein spezieller Staatskirchenvertrag zwischen einem souveränen Staat und der katholischen Kirche. Als nichtstaatliche souveräne Macht genießt ausschließlich der Heilige Stuhl von Rom46 völkerrechtlichen Rang und vertritt in internationalen Beziehungen den Staat der Vatikanstadt und die römisch-katholische Kirche.